Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule Tierisch Gut Trainiert GbR

Training und Nutzung der Flitzewiese

Anbieter

Hundeschule Tierisch Gut Trainiert GbR

Gesellschafter

Monika Kloster und Markus Weingärtner

Anschrift

Seeber Flur 1–3
55545 Bad Kreuznach

Telefon

0176 14645496

E-Mail

info@tierisch-guttrainiert.de

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Trainingsstunden, Kurse, Workshops, Veranstaltungen, Abonnements und die Nutzung der Flitzewiese der Hundeschule Tierisch Gut Trainiert GbR.

1.2 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.3 Die jeweils geltende Platzordnung für die Flitzewiese ist Bestandteil des Nutzungsvertrages, sofern sie vor der Buchung zugänglich gemacht wurde.

2 Vertragsschluss und Anmeldung

2.1 Die Darstellung unserer Angebote auf der Website, im Buchungssystem oder in anderen Medien ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung oder Buchung geben Kundinnen und Kunden ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere Buchungsbestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande.

2.2 Bei der Anmeldung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen, die für die sichere Durchführung des Trainings oder die Nutzung der Flitzewiese relevant sind, müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.

2.3 Für online oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Soweit gesetzlich erforderlich, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten Freizeitveranstaltungen mit festem Termin oder Zeitraum, bleiben unberührt.

3 Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Teilnehmen dürfen grundsätzlich nur Hunde, die entsprechend ihrem Alter angemessen geimpft sind und keine Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung oder eines übertragbaren Parasitenbefalls zeigen. Ein Nachweis kann verlangt werden.

3.2 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen. Der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

3.3 Erkrankungen, Schmerzen, Läufigkeit, behördliche Auflagen, auffälliges Aggressionsverhalten oder sonstige Umstände, die für die Sicherheit oder Trainingsgestaltung bedeutsam sein können, sind vor Beginn der Teilnahme mitzuteilen.

3.4 Die Hundeschule kann im Einzelfall geeignete Schutzmaßnahmen verlangen, insbesondere Leinenführung, Abstand, Maulkorb oder eine getrennte Trainingssituation. Die Entscheidung dient der Sicherheit und stellt keine Bewertung des Hundes dar.

3.5 Minderjährige dürfen nur mit vorheriger Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung teilnehmen. Kinder sind durch eine verantwortliche erwachsene Person zu beaufsichtigen.

4 Durchführung und Verantwortung

4.1 Die hundeführende Person bleibt während des gesamten Aufenthalts für die Beaufsichtigung und sichere Führung des Hundes verantwortlich. Sie hat den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer sowie den Sicherheitsregeln zu folgen.

4.2 Hunde dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe abgeleint werden. Kontakte zwischen Hunden werden nur zugelassen, wenn die verantwortlichen Personen dem zustimmen und die Situation dies erlaubt.

4.3 Trainingserfolge hängen von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Mitarbeit, der regelmäßigen Umsetzung, dem Gesundheitszustand und den individuellen Voraussetzungen des Hundes. Ein bestimmter Trainingserfolg wird deshalb nicht geschuldet.

4.4 Trainingsgeräte und Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß und nach Einweisung genutzt werden. Erkennbare Schäden oder Sicherheitsmängel sind unverzüglich zu melden; betroffene Bereiche oder Geräte dürfen bis zur Freigabe nicht genutzt werden.

5 Nutzung der Flitzewiese

5.1 Die Flitzewiese darf nur während der gebuchten Nutzungszeit und unter Beachtung der Platzordnung genutzt werden. Die zulässige Höchstzahl der Hunde richtet sich nach dem gebuchten Angebot.

5.2 Vor dem Ableinen ist zu prüfen, dass Tore und Zugänge geschlossen sind. Beim Betreten und Verlassen ist besonders darauf zu achten, dass kein Hund entweicht. Hunde dürfen auf dem Gelände nicht unbeaufsichtigt bleiben.

5.3 Die nutzende Person entscheidet eigenverantwortlich, ob ihr Hund für den Freilauf und für Kontakte mit den anwesenden Hunden geeignet ist. Sie muss den Hund jederzeit beobachten und bei Anzeichen von Überforderung, Konflikten oder Gefährdung sofort eingreifen.

5.4 Verunreinigungen durch den Hund sind unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Buddeln an Zäunen und Toren sowie Beschädigungen der Fläche oder Einrichtungen sind zu verhindern.

5.5 Das Gelände darf bei erkennbaren Schäden am Zaun, an Toren oder bei einer sonstigen konkreten Gefahrenlage nicht genutzt werden. Die Hundeschule ist unverzüglich zu informieren.

6 Preise Zahlung Absagen und versäumte Termine

6.1 Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung mit Vertragsschluss fällig, spätestens jedoch vor Beginn des gebuchten Angebots.

6.2 Einzeltermine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Absage maßgeblich.

6.3 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen bleibt die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen geschuldet, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.4 Bei Kursen mit mehreren Terminen berechtigt die Nichtteilnahme an einzelnen Stunden grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung. Ein Nachholtermin kann angeboten werden, wenn ein geeigneter Platz verfügbar ist; ein Anspruch darauf besteht nicht.

6.5 Umfang, Laufzeit und Kündigung eines Abonnements ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Abo-Vereinbarung. Gesetzliche Vorgaben zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung bleiben unberührt. Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden.

6.6 Mehrfach- und Guthabenkarten sind nur nach Maßgabe des jeweiligen Angebots nutzbar. Eine Barauszahlung nicht verbrauchter Guthaben erfolgt nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

7 Änderungen und Ausfall durch die Hundeschule

7.1 Wir dürfen Trainerinnen oder Trainer wechseln und zumutbare organisatorische Änderungen vornehmen, sofern Inhalt und Gesamtcharakter des gebuchten Angebots dadurch nicht wesentlich verändert werden.

7.2 Muss ein Termin aus von uns zu vertretenden Gründen ausfallen, bieten wir einen Ersatztermin an. Kann kein zumutbarer Ersatz angeboten werden, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Vergütung erstattet oder gutgeschrieben.

7.3 Bei Unwetter, extremer Hitze, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs kann ein Termin aus Sicherheitsgründen verlegt, angepasst oder abgesagt werden. Gesetzliche Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben unberührt.

8 Ausschluss von der Teilnahme

8.1 Personen oder Hunde können vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn Anweisungen oder Sicherheitsregeln trotz Aufforderung nicht beachtet werden, unzutreffende Angaben gemacht wurden oder eine konkrete Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen besteht.

8.2 Bei einer akuten Gefahr darf der Ausschluss sofort erfolgen. Soweit möglich, wird vorher Gelegenheit gegeben, das beanstandete Verhalten zu beenden.

8.3 Beruht der Ausschluss auf einer schuldhaften erheblichen Pflichtverletzung der teilnehmenden Person, besteht ein Erstattungsanspruch nur, soweit wir Aufwendungen ersparen oder die frei gewordene Leistung anderweitig vergeben können. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9 Haftung

9.1 Die Tierhalterin oder der Tierhalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die der eigene Hund verursacht. Wer einen fremden Hund führt, muss hierzu berechtigt und in der Lage sein und stellt sicher, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.

9.2 Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso haftet sie unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen.

9.5 Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Leinen, Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.

10 Schäden am Gelände und an der Ausrüstung

10.1 Für Schäden an Trainingsgeräten, Zäunen, Toren oder sonstigen Einrichtungen, die durch die teilnehmende Person oder den von ihr geführten Hund schuldhaft verursacht werden, haftet die verantwortliche Person nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Schäden und ungewöhnliche Vorkommnisse sind der Hundeschule unverzüglich mitzuteilen.

11 Datenschutz und Videoüberwachung

11.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzinformation.

11.2 Auf dem Gelände kann eine gekennzeichnete Videoüberwachung stattfinden. Sie dient dem Schutz des Geländes, der Aufklärung von Schäden und Sicherheitsvorfällen sowie der Wahrnehmung des Hausrechts. Einzelheiten ergeben sich aus den Hinweisen vor Ort und der Datenschutzinformation zur Videoüberwachung.

11.3 Aufzeichnungen werden grundsätzlich nach spätestens sieben Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden. In diesem Fall werden nur die erforderlichen Aufnahmen bis zum Abschluss des Vorgangs gesichert.

12 Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Die Hundeschule ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

13.2 Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vereinbart. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Kreuznach als Gerichtsstand vereinbart.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 15.09.2026